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   OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93 (https://dejure.org/1993,3141)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.1993 - 4 M 18/93 (https://dejure.org/1993,3141)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 1993 - 4 M 18/93 (https://dejure.org/1993,3141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit; Bundesamt; Flüchtling; Abschiebungshindernis; Asylantrag; Asylverfahren; Ausländerbehörde

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 B 2/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93
    Ein solcher Antrag kann Erfolg haben, wenn der Antragsteller sowohl einen Anordnungsgrund als auch einen Anordnungsanspruch i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO geltend macht (vgl. Beschl. des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18 ff.).

    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutverletzungen, die bloße, wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Senat, Beschl, v. 08.10.1992 a.a.O. S. 19 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.04.1992 - 2 B 67.92

    Ausnahmsweise Herabsetzung einer Vertragsstrafe im Beschlusswege

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93
    Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung in dem Bescheid vom 10. April 1992 liegt mit dem unanfechtbaren Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 08. Oktober 1992 - 2 B 67/92 - eine die Beteiligten und auch den Senat bindende Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit des Sofortvollzuges vor.

    Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zu stellen sind, hat der Senat seine Auffassung in dem Beschluß vom 08. Oktober 1992 a.a.O. ausführlich dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1992 - 5 S 173/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung - Wiederaufleben einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93
    Wenn ein Asylverfahren i.S.d. AsylVfG eingeleitet ist, entscheidet das Bundesamt - und nur das Bundesamt - verbindlich über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen (vgl. dazu Rennert, VBlBW 1993, 90 ff., 91 f.).
  • VG Gießen, 12.12.1997 - 2 E 32824/95

    Entscheidung des Bundesamtes über Abschiebungshindernisse nach AuslG 1990 § 53 im

    Diesem teilweisen Erfolg des Klagebegehrens der Klägerin steht zunächst nicht entgegen, daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht für die Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG zuständig wäre, wie es von einem großen Teil der Rechtsprechung vertreten wird (vgl. BayVGH vom 03.05.1995, 11 AE 95.32300, ZAR 1995, 135; Hamburgisches OVG vom 24.10.1994, Bs IV 183/94; OVG Schleswig-Holstein vom 17.03.1993, 4 M 18/93, InfAuslR 1993, 279).

    Nebenbei bemerkt hat der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (vom 17.03.1993, 4 M 18/93, InfAuslR 1993, 279), auf die die späteren Entscheidungen des Bayerischen VGH (vom 03.05.1995, 11 AE 95.32300, ZAR 1995, 135) sowie des Hamburgischen OVG (vom 24.10.1994, Bs IV 183/94) zurückgehen, offenbar ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 AsylVfG zugrunde gelegen, ohne daß das OVG diese Bestimmung mit nur einem Wort erwähnt hätte; an einer Stelle der Entscheidung heißt es nämlich wörtlich: "Sofern - wie hier und in allen anderen Asylverfahren, die vor Inkrafttreten des AsylVfG 1992 abgeschlossen worden sind - keine Entscheidung des Bundesamtes über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen getroffen worden ist, hat die Ausländerbehörde somit deren Vorliegen in eigener Zuständigkeit ohne Bindung zu prüfen" (InfAuslR 1993, 279 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1999 - 10 A 11912/96

    Asylfolgeantrag; Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge;

    Ebenso vermag sich der Senat allerdings auch nicht der entgegengesetzten Auffassung anzuschließen, wonach das Bundesamt im Falle der Ablehnung der Durchführung eines neuerlichen Asylverfahrens nicht einmal im Rahmen der ihm zugewiesenen ausländerbehördlichen Kompetenzen der Frage nach dem Vorliegen von Abschiebungshindernissen nachgehen dürfe, sondern deren Prüfung vielmehr der Ausländerbehörde zu überlassen habe (vgl. OVG Schleswig, InfAuslR 1993 S. 279 sowie VGH München, BayVBl. 1995, S. 696).
  • VG Sigmaringen, 06.12.1999 - A 7 K 11817/99

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Folgeantrag, Gruppenverfolgung, UN-Resolution,

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  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 593/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die von den Obergerichten kontrovers beantwortete Frage, ob das Bundesamt bei unbeachtlichen Asylfolgeanträgen auch über Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG Feststellungen zu treffen hat (bejahend: OVG Münster, Urt. v. 14.6.1995 - 21 A 3520/94.A - HessVGH, Beschl. v. 15.7.1997 - 3 UZ 4074/95 -, Leitsatz in ESVGH 48, 155 = DVBl 1997, 1399; Volltexte jeweils in JURIS; so im Übrigen auch Hailbronner, Ausländergesetz, Kommentar, § 53 Rdnr. 9; verneinend OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.3.1993 - 4 M 18/93 -, InfAuslR 1993, 279; BayVGH, Beschl. v. 3.5.1995 - 11 AE 95.32300 -, EZAR 224 Nr. 26 = BayVBl 1995, 696 = ZAR 1995, 135 [L]), bejaht (Urt. v. 21.3.2000 - 9 C 41.99 -, NVwZ 2000, 940 = InfAuslR 2000, 410).
  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95

    Zuständigkeit des Bundesamtes im Asylverfahren für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Soweit ersichtlich, gibt es eine die Zuständigkeit des Bundesamts für die Abschiebungsandrohung unter den gegebenen Umständen bejahende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 1995 - 21 A 3520/94.A -, während auch die gegenteilige Ansicht vertreten wird und für den Fall, dass ein erneutes Asylverfahren nicht durchgeführt wird, die Zuständigkeit des Bundesamts gemäß § 24 Abs. 2 und § 71 Abs. 4 AsylVfG verneint wird (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.1993 - 4 M 18/93 - InfAuslR 1993, 279 und OVG Hamburg, B. v. 24.10.1994 - Bs IV 183/94 -).
  • VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 6 K 11490/98

    Aussetzung der Abschiebung aufgrund einstweiliger Anordnung; Anforderungen an

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  • VG Karlsruhe, 16.10.1997 - A 11 K 12304/96

    Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes; Verhaftung wegen

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  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 11 L 6086/96

    Für § 53 AuslG ist ausschließlich Bundesamt zuständig

    Diese Zuständigkeit gilt nach Sinn und Zweck der Kompetenzregelungen (einheitliche Entscheidungskonzentration bzgl. auslandsbezogener Fragen beim Bundesamt im Zusammenhang mit Asylverfahren) unabhängig davon, ob das Bundesamt zuvor die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl nach Art. 16 a GG/Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG bejaht, abgelehnt oder auch nur - wie vorliegend - entschieden hat, daß ein Asylfolgeantrag nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens führt (vgl. Hailbronner, AuslR, § 53 AuslG Rdnr. 9; GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 149 m.w.N.; ebenso Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 17.11.1994 - 11 M 6268/94; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.6.1995 - 21 A 2520/94.A - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, InfAuslR 1998, 193; a.A. OVG Schleswig- Holstein, Beschl. v. 17.3.1993 - 4 M 18/93 - InfAuslR 1993, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3711/94

    Zur Zuständigkeit für die Prüfung von Abschiebungshindernissen im Falle der

    Ob darüber hinaus das Bundesamt generell nur bei solchen Folgeanträgen, die zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens führen, für die Entscheidung über Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG zuständig ist (so OVG Schleswig Holstein, Beschl. v. 17.3.1993, InfAuslR 1993, 279 und BayVGH, Beschl. v. 3.5.1995, Az: 11 AE 95.32300, BayVBl. 1995, 696 u. VG Würzburg, Urt. v. 14.5.1995, InfAuslR 1995, 346 f.), kann hier offen bleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.1994 - 4 L 120/94
    Solange das Bundesamt sich noch in dem Verfahren zur Prüfung der Voraussetzung des § 51 VwVfG befindet, ist ein Asylverfahren nicht eingeleitet (Senat, Beschluß vom 17.03.1993 - 4 M 18/93 -, InfAuslR 1993, 279 ff.).
  • VG Freiburg, 22.07.1996 - A 2 K 11532/96

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter ; Anerkennung

  • VG Dresden, 07.01.1998 - A 1 K 31983/97

    Iran, Exilpolitische Betätigung, Strafrecht, Gesetzesänderung,

  • VG Berlin, 14.05.1996 - 33 X 488.95

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Untersagung der Abschiebung bis zur

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